Die folgenden Kriterien sind entsprechend der aufsteigenden Rangfolge Grundlage für die Auswahl, falls die Anmeldezahlen für die Jahrgangsstufe 5 des Schuljahres 2023/2024 die für unsere Schule vorgesehenen Kapazitäten[1] überschreiten.

1. Geschwisterkind ist auch im folgenden Schuljahr 2023/2024 Schülerin bzw. Schüler des Gymnasiums.

2. Das Schulkind besitzt einen durch einen Bescheid bestätigten sonderpädagogischen Förderbedarf.

3. Durch eine Ablehnung an der Anmeldeschule würde ein unzumutbarer Schulweg entstehen.

4. Die Wohnortnähe zur Schule mit einem maximalen Schulweg von 10 km ist gegeben.

5. Es wird das Zufallsprinzip durch ein Losverfahren mit allen Schulkindern durchgeführt, die nicht durch die

Kriterien 1 – 4 vorrangig ausgewählt wurden.

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[1] Zügigkeit laut Schulnetzplan des Landkreises, Klassenteiler unter Berücksichtigung der Gewichtungszuschläge bei Inklusionskindern


Löbau, 02.02.2023

T. Berndt

Schulleiter Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau