In einer Mitteilung des Kultusministeriums an Schulen vom Vormittag des 17.03.2021 zur Prüfung externer Testnachweise wurde konkretisiert, dass neben einer ärztlichen Bescheinigung auch ein Nachweis in Form einer sogenannten Selbstauskunft akzeptiert wird. Die entsprechenden Musterschreiben finden Sie hier:


T. Berndt