gültig ab 01.12.2020:

Alle bestehenden Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln (Verordnung vom 13.11.2020) werden fortgeführt.

Für Landkreise mit einem Inzidenzwert > 200  (Der Landkreis Görlitz hatte gestern (29.11.2020) einen Inzidenzwert von 422,59.)

ist darüber hinaus festgelegt:

Für alle Schüler der Klassenstufen 7 – 12 gilt ab 01.12.2020 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht.

Wenn notwendig, können Schulen zu Wechselmodellen übergehen.

Wir sehen uns gezwungen, für die Klassenstufen 7 – 10 einen Wechsel für einzelne Klassen der jeweiligen Klassenstufe durchzuführen.

Für die Klassen gibt es einen Wechsel nach einer Woche.

Klassen, die sich nicht im Präsenzunterricht befinden, bekommen Aufgaben über Lernsax durch die Fachlehrer bzw. Vertretungslehrer.

Dieses Wechselmodell gilt vorerst bis 14.12.2020.

In den Klassenstufen 5 und 6 bzw. den Abiturjahrgängen 11 und 12 versuchen

wir kontinuierlichen Unterricht abzusichern.

Die Information über die Einteilung der Klassen ist bereits über die Fachlehrer erfolgt bzw. wird durch die Klassenlehrer über Lernsax mitgeteilt.

GTA kann in Absprache mit den Lehrern fortgeführt werden.

Die Schulleitung

30.11.2020