Mit der Bereitstellung des Testmaterials durch das sächsische Staatsministerium für Kultus wird die Selbsttestung ab Klassenstufe 5 Pflicht. Erfolgt keine Teilnahme am Selbsttest und kann keine ärztliche Bescheinigung über ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden, besteht ein Betretungsverbot für die Schule. Eltern haben dann ihre Kinder schriftlich abzumelden.

Wir informieren Sie vor dem Start der Testpflicht über die genauen Planungen und Abläufe.

Der Start in die Woche ab 15.03.2021 wird noch nicht mit Selbsttests möglich sein, da den Schulen noch kein Testmaterial zur Verfügung steht.


T. Berndt

Schulleiter