Mit der neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gilt bei Unterschreiten des Inzidenzwertes 10 nur noch die Pflicht für einen Selbsttest pro Woche. Diese Testpflicht gilt nicht für Personen mit vollständigem Impfschutz bzw. Genesene, deren Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.

Für alle Gäste gilt nach wie vor die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.

Die Testpflicht besteht nicht für Sitzungen der Schulkonferenz und für die Gremienarbeit der Eltern- und Schülermitwirkung.

Da der Landkreis aktuell den geforderten Inzidenzwert 10 unterschreitet, werden wir vorerst ab 05.07.2021 nur noch einmal pro Woche einen Selbsttest durchführen lassen. Dieser Test findet jeweils am ersten Tag der Schulwoche statt.

Die Schulleitung