Start nach den Herbstferien am 01.11.2021
In der Sächsischen Corona-Schutzverordnung und der Schul- und Kita-Coronaverordnung (aktuelle Fassung gültig vom 21.10.2021 bis 17.11.2021) sind neben den bekannten Hygienemaßnahmen folgende Schutzmaßnahmen für den Start nach den Herbstferien festgelegt:
Woche 01.11. – 07.11.2021:
- dreimaliges Testen aller zwei Tage (Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen)
- Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht
- Betretungsverbot bei Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust oder bei Kontakt zu infizierten Personen)
Woche 08.11. – 14.11.2021
- dreimaliges Testen aller zwei Tage (Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen)
- Maskenpflicht im Schulgebäude
- im Unterricht besteht keine Maskenpflicht, wenn nicht die Vorwarn- bzw. Überlastungsstufe erreicht wird Betretungsverbot bei Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust oder bei Kontakt zu infizierten Personen)
ab 15.11.2021
- zweimaliges Testen aller 3 – 4 Tage (Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen)
- Maskenpflicht im Schulgebäude
- im Unterricht besteht keine Maskenpflicht, wenn nicht die Vorwarn- bzw. Überlastungsstufe erreicht wird
- Betretungsverbot bei Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust oder bei Kontakt zu infizierten Personen)
Vorwarnstufe: 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierung 7,00; Belastungswert Normalstationen 650; Belastungswert Intensivstationen 180
Überlastungsstufe: 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierung 12,00; Belastungswert Normalstationen 1300;
Belastungswert Intensivstationen 420
=>kein Regelbetrieb, Betriebseinschränkungen (Wechselmodell), Ausnahmen für Abschlussklassen
Inzidenzwert < 10: einmaliges Testen pro Woche
Inzidenzwert < 35: keine Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler, Personal
gilt auch, wenn Überlastungsstufe nicht erreicht wird und alle Beteiligten nachweislich geimpft bzw. genesen sind
aktuelle Quarantäneregelungen für Schulen (Verantwortungsbereich der Gesundheitsämter):
Infektion mit dem Coronavirus bis 12 Jahre/ ab Klasse 6:
nur betroffene Schülerin/ betroffener Schüler werden abgesondert + exponierte ungeimpfte Erwachsene + Beobachtungsstatus der Klasse mit dreimaligem Testen für eine Woche
Infektion mit dem Coronavirus über 12 Jahre/ ab Klasse 7:
betroffene Schülerin/ betroffener Schüler werden abgesondert + Sitznachbarn und enge Kontaktpersonen, wenn keine MNS im Unterricht getragen wurde + Beobachtungsstatus der Klasse mit dreimaligem Testen für eine Woche
Ab zwei Infizierten pro Gruppe oder Klasse sind alle Kinder/ Schüler der Gruppe oder Klasse abzusondern.
Die Beendigung der Absonderung durch ein negatives PCR- bzw. Antigenschnelltestergebnis kann frühestens nach fünf Tagen erfolgen. Sie endet sonst nach 10 Tagen. Absonderungen vollständig geimpfter bzw. genesener Personen erfolgt nicht, wenn diese asymptomatisch sind.
Ergänzende Informationen finden Sie unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/10/18/weiter-hohe-schutzmassnahmen-an-schulen-aber-keine-maskenpflicht-im-unterricht/
T. Berndt
(26.10.2021)